Die Berufsausübung als Kosmetikerin oder als Kosmetiker ist nicht geschützt und bedarf keiner festgelegten Qualifikation. Hieraus erklärt sich hieraus eine Vielzahl von Angeboten und die unterschiedlichsten Fähigkeiten der Berufstätigen und Selbständigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Verwendung der gesetzlich geschützen Bezeichnung Medizinische Kosmetikerin / Medizinischer Kosmetiker® einer auf Sie oder ihr Geschäft ausgestellten Lizenz bedarf. Eine Nutzung dieses Markenzeichens von nicht lizenzierten Personen oder Geschäften ist irreführend rechtswidrig und löst erhebliche Folgen für Sie aus.